Besondere Anforderungen
Viele Länder haben eigene Regularien
Viele Regionen oder Länder haben bezüglich der Verwendung von Biokunststoffen eigene Vorschriften erlassen. So gibt es zum Beispiel die in Europa gültige Norm EN 13432. In Asien gibt es eigene, jedoch ähnliche Normen - ebenfalls wie in Nordamerika.
Weitere Informationen zu Zertifizierungen nach EN 13432 erhalten Sie nachfolgend.
Reduzierung von Plastikabfall
Regularien in Italien
- Italien fordert den Einsatz von OK compost INDUSTRIAL zertifizierten Materialien (gemäß EN 13432) für Tragetaschen, Obst- & Gemüsebeutel etc.
- Ein biobasierter Anteil von mind. 50 % sowie ein OK compost INDUSTRIAL-Zertifikat für Obst- und Gemüsebeutel ist verpflichtend
- Ab Januar 2021 muss der biobasierte Anteil für Obst- und Gemüsebeutel über 60 % liegen

Reduzierung des CO2-Fußabdrucks
Regularien in Frankreich

- Frankreich fordert für Obst- und Gemüsebeutel den Einsatz von Materialien, die OK compost HOME zertifiziert sind (gemäß NF T51-800 [11-2015]) und einen biobasierten Anteil von mind. 50 % aufweisen
- Ab Januar 2025 muss der biobasierte Anteil für Obst- und Gemüsebeutel über 60 % liegen
Engagement für die Umwelt
Regularien für Einwegkunststoffartikel
Europäische Richtlinie „über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“
Einige Kunststoffprodukte werden ab Juli 2021 verboten:
- Wattestäbchen und Strohhalme
- Besteck und Rührstäbchen
- Luftballonstäbe
- Teller
- EPS-Lebensmittelbehälter
- Oxo-abbaubare Kunststoffe
Nach derzeitigem Stand werden nur Polymere natürlichen Ursprungs als Rohstoffalternative für die oben genannten Anwendungen erlaubt.

Informationen zu unseren Biokunststoffen
Unsere M·VERA® Biocompounds
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